In der Forest Street 777 hat die Erzdiözese von Saint Paul und Minneapolis ihren Sitz. Erzbischof Bernard Hebda ist ein umgänglicher Mann. Vor allem hat er langjährige Erfahrung damit, was einer Diözese widerfahren kann, die die Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche jahrzehntelang gedemütigt und dann auch noch systematisch übersehen hat. Vielleicht wäre ein Anruf in Minnesota keine schlechte Idee für die deutschen Erzbischöfe und Kardinäle Reinhard Marx (München) und Rainer Maria Woelki (Köln). Woelki will nach einer halbjährigen „geistigen Auszeit“ am Aschermittwoch sein Amt wieder aufnehmen. Denn die Frage, die nicht nur Woelki, Marx, Hebda, Papst Franziskus und die gesamte katholische Kirche beantworten muss, lautet: Wie geht man mit den Betroffenen von Missbrauch um? Die Frage, vor der sich die Kirche jahrzehntelang gedrückt hat, ist heute ihre Überlebensfrage. Geht sie auf die Betroffenen zu, muss sie sich verändern. Verschließt sie sich weiter, bleibt ihr Kernpostulat von der Sorge um die Seelen ein nicht aufzulösender Widerspruch, ja eine Farce. Bekannt wurde die Erzdiözese Saint Paul und Minneapolis, als sie 2018 einen spektakulären gerichtlichen
Vergleich mit den Betroffenen schloss. 210 Millionen US-Dollar zahlte die Kirche in einen Fonds für die Opfer, die Erzdiözese musste Konkurs anmelden, eine passende Metapher im finstersten aller Kirchenkapitel. Gerade einmal 5000 Euro bekamen Betroffene sexuellen Missbrauchs in Deutschland nach Bekanntwerden des Skandals ab 2010. „Ein Schlag ins Gesicht“, war das nicht nur für Richard Kick, Mitglied im Betroffenenbeirat der Erzdiözese München. Auch die 50 000 Euro, auf die die Deutsche Bischofskonferenz die Zahlungen später beschränkte, waren „eine Demütigung wenn man an die verkorksten Leben, die Depressionen, die Beziehungsschwierigkeiten der als Kinder Missbrauchten denkt“, so Kick. Gemeinsames Wiedergutmachung-Programm Anerkennungsleistungen sind das eine. Strafermittlungen, Prävention und Aufarbeitung das andere. Nach der Vorstellung des von der Erzdiözese München und Freising in Auftrag gegebenen Gutachtens Ende Januar, wird nun die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München erwartet. Sie prüft 42 Fälle von Fehlverhalten kirchlicher Würdenträger und könnte Ermittlungsverfahren einleiten. In Minnesota…